# Besuchererkennung vergleichen: 12 Kriterien für die Auswahl

> Zwölf Kriterien, mit denen Sie Anbieter von Besuchererkennung vergleichen: Tabelle mit Fragen, Warnzeichen und ein sauberer Zwei-Wochen-Test.

Quelle: https://whovisit.app/blog/besuchererkennung-vergleich-kriterien
Veröffentlicht: 2026-11-07
Herausgeber: Whovisit (ARAVILO, Innsbruck)

Wer Besuchererkennung kaufen will, findet Dutzende Anbieter mit ähnlichen Versprechen. Eine Preistabelle hilft wenig, weil der Unterschied selten im Preis liegt. Er liegt in der Methode, im Datenschutz und in der Ehrlichkeit über Grenzen. Dieser Artikel ist eine neutrale Checkliste. Er nennt keine Marken, bewertet keine Produkte und nennt keine Preise.

## Die 12 Kriterien als Tabelle

| Kriterium | Frage an den Anbieter | Warnzeichen |
|---|---|---|
| 1. Erkennungsebene | Erkennen Sie Firmen oder auch einzelne Personen? | Namen von Personen ohne klare Rechtsgrundlage |
| 2. Methode | Woher kommt die Zuordnung: Netzregister, Rückwärtssuche, Datenbank? | „Eigene KI“ ohne Erklärung |
| 3. Cookies und Browserspeicher | Was legt das Skript im Browser ab, was liest es aus? | Antwort „nichts“ ohne Prüfmöglichkeit |
| 4. Steuerung der Einwilligung | Lässt sich das Skript erst nach Zustimmung laden? Gibt es Unterstützung für Tag Manager? | Skript lädt immer, Banner nur Dekoration |
| 5. Speicherung der IP | Wird die IP gespeichert, geloggt oder nur kurz genutzt? | Ausweichende Antwort, „anonymisiert“ ohne Beschreibung |
| 6. Serverstandort und Unterauftragnehmer | Wo laufen Server und Datenbank? Wer sind die Unterauftragnehmer? | Keine Liste, Standort „global“ |
| 7. Aufbewahrung | Wie lange bleiben Besuche, Videos und Berichte gespeichert? | Keine feste Frist, keine Löschfunktion |
| 8. Auftragsverarbeitungsvertrag | Gibt es einen AV-Vertrag vor dem ersten Einsatz? | Nur Nutzungsbedingungen |
| 9. Exporte und Anbindungen | Gibt es CSV, Schnittstellen, Anbindung an Ihr CRM? | Daten nur im Dashboard sichtbar |
| 10. Benachrichtigungen | Bekommen Sie Berichte oder Hinweise per E-Mail, wenn bestimmte Firmen kommen? | Nur manuelles Nachsehen |
| 11. Transparenz über Grenzen | Sagt der Anbieter offen, wen er nicht erkennt (Homeoffice, Mobilfunk, VPN)? | Nur Erfolgsgeschichten |
| 12. Testmöglichkeit | Können Sie ohne langen Vertrag zwei Wochen mit Ihren eigenen Daten testen? | Pflicht zum Jahresvertrag vor dem Test |

## Fragen, die Sie im Gespräch stellen sollten

Die Tabelle gibt die Richtung vor. Im Gespräch helfen konkrete Nachfragen:

- „Zeigen Sie mir in einer Datenschutzerklärung, wie Sie das Skript beschreiben. Welchen Text soll ich bei mir einbauen?“
- „Was passiert, wenn ein Besucher nicht einwilligt? Geht dann trotzdem eine Anfrage an Ihren Server?“
- „Wie viele meiner Besuche kann ich in Firmen verwandeln? Wie messen Sie das?“
- „Welche Besucher sieht Ihr Werkzeug nicht? Warum nicht?“
- „Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?“

Gute Anbieter antworten darauf ohne Umwege. Sie nennen auch Dinge, die gegen sie sprechen. Das ist ein besseres Zeichen als jede Zahl auf der Startseite.

## Warnzeichen

**Quoten ohne Messmethode.** Eine Zahl wie „bis zu 40 Prozent erkannte Besucher“ sagt nichts, solange unklar bleibt, was gezählt wird: alle Aufrufe, nur Firmenbesucher, nur Besucher mit fester IP. Wie stark solche Zahlen schwanken, erklärt der Artikel [Erkennungsquote: warum die Zahlen so stark schwanken](https://whovisit.app/blog/erkennungsquote-besuchererkennung).

**Pauschale Konformitätsversprechen.** Ob ein Einsatz rechtmäßig ist, hängt von Ihrem Setup ab: Banner, Rechtsgrundlage, Datenschutzerklärung. Kein Anbieter kann Ihnen das mit einem Siegel abnehmen. Misstrauisch machen Sätze, die Datenschutz ohne jede Bedingung zusichern.

**Personenerkennung in der EU.** Wer ankündigt, einzelne Besucher mit Name und E-Mail-Adresse zu erkennen, ohne dass diese etwas eingegeben haben, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis. Im B2B-Einsatz reicht die Ebene der Firma in aller Regel für die Arbeit des Vertriebs. Mehr dazu im Artikel [Besuchererkennung und DSGVO](https://whovisit.app/blog/besuchererkennung-dsgvo).

## So testen Sie zwei Wochen sauber

1. **Ausgangszahlen festhalten.** Notieren Sie vorher, wie viele Besuche Ihre Seite täglich hat (zum Beispiel aus Ihrem Analysewerkzeug). Dazu: [Firmen erkennen mit Google Analytics: was geht und was nicht](https://whovisit.app/blog/firmen-erkennen-google-analytics).
2. **Einwilligung zuerst klären.** Skript erst nach Zustimmung laden und im Browser prüfen, dass vorher keine Anfrage an den Dienst geht.
3. **Zwei Wochen laufen lassen**, mindestens ein Zyklus mit Wochenende. B2B-Besuche fallen auf Werktage.
4. **Stichproben prüfen.** Nehmen Sie zehn erkannte Firmen und prüfen Sie, ob sie plausibel sind: Passt die Firma zu Ihrem Markt? Gibt es Besuche, die Sie erwarten und die fehlen?
5. **Grenzen notieren.** Wie viele Aufrufe bleiben ohne Firma? Der Anbieter sollte Ihnen erklären können, warum.
6. **Vorgehen im Vertrieb testen.** Ein erkannter Besuch ist nur dann etwas wert, wenn jemand etwas damit tut. Mehr dazu in [Von der erkannten Firma zum Gespräch](https://whovisit.app/blog/von-der-erkannten-firma-zum-gespraech).
7. **Datenschutz-Unterlagen anfordern.** AV-Vertrag, Liste der Unterauftragnehmer, Beschreibung der Technik. Details zur Speicherung finden Sie am Beispiel von Whovisit in der Hilfe unter [Aufbewahrung und Löschen](https://whovisit.app/hilfe/datenschutz-und-aufbewahrung).

Wenn Sie vorher klären wollen, was Besuchererkennung überhaupt kann, hilft [Was Besuchererkennung leisten kann und was nicht](https://whovisit.app/blog/besuchererkennung-b2b-was-sie-leistet).
