Vergleich · 7. November 2026 · 4 Minuten Lesezeit
Firmen erkennen mit Google Analytics: was geht und was nicht
Zeigt Google Analytics, welche Firmen Ihre Website besuchen? Ein Vergleich von Webanalyse und Besuchererkennung und wie beides zusammenpasst.
Wer im B2B eine Website betreibt, stellt früher oder später diese Frage: „Ich habe doch Google Analytics. Zeigt mir das nicht schon, welche Firmen auf meiner Seite waren?“ Kurz gesagt: nein. Die beiden Werkzeuge beantworten verschiedene Fragen. Dieser Artikel zeigt, wo der Unterschied liegt und wie Sie beides sauber nebeneinander nutzen.
Wofür Google Analytics gebaut ist
Google Analytics ist ein Werkzeug der Webanalyse. Es beantwortet Fragen auf der Ebene der gesamten Website: Wie viele Besuche gab es, über welche Kanäle kamen sie, welche Seiten wurden aufgerufen, wie viele Besuche enden in einem Ziel, etwa einer Kontaktanfrage.
Das lässt sich an der Dokumentation von Google ablesen. Die Liste der Dimensionen in Google Analytics 4 enthält Quelle, Medium, Kampagnenname, die Standard-Kanalgruppierung und die manuellen UTM-Parameter (Google, Dimensionen und Messwerte, abgerufen am 06.11.2026). Eine Dimension „Firma des Besuchers“ haben wir in dem von uns geprüften Teil dieser Liste nicht gefunden.
Dazu passt eine Vorgabe aus der Hilfe: Kunden dürfen vertraglich keine personenidentifizierbaren Informationen an Google Analytics senden. Außerdem steht dort, dass bei der Datenerhebung keine IP-Adressen protokolliert oder gespeichert werden (Google, Hilfe zu personenidentifizierbaren Informationen, abgerufen am 06.11.2026). Daraus folgt (das ist unsere Schlussfolgerung, keine Aussage von Google): Ohne IP-Adresse fehlt dem Werkzeug die Grundlage, um Besuche einem Firmennetz zuzuordnen.
Das ist keine Schwäche. Google Analytics soll Ihnen zeigen, ob eine Kampagne funktioniert und ob Ihre Seite ihren Zweck erfüllt. Dafür brauchen Sie keine Firmennamen.
Wofür Besuchererkennung gebaut ist
Besuchererkennung stellt eine andere Frage: Welche Organisation sitzt hinter einem Besuch? Das geht nur bei Besuchen aus Firmennetzen. Die IP-Adresse eines Besuchs gehört zu einem Netz. Dieses Netz hat einen eingetragenen Inhaber. Ist der Inhaber ein Unternehmen oder eine Institution, lässt sich der Besuch dieser Organisation zuordnen. Wie das technisch funktioniert, erklärt der Artikel Wie funktioniert Firmenerkennung? Technik in 6 Schritten.
Besucher aus privaten Anschlüssen, Mobilfunk oder Rechenzentren werden dabei nicht zu Firmen. Das ist der Preis für den Ansatz. Er gehört zur ehrlichen Erwartung dazu. Mehr dazu finden Sie in Was Besuchererkennung leisten kann und was nicht.
Der Vergleich in einer Tabelle
| Merkmal | Webanalyse | Besuchererkennung |
|---|---|---|
| Ebene | Gesamte Website, Summen und Anteile | Einzelne Organisation |
| Bezug | Besuche, Kanäle, Seiten, Ziele | Firmen und Institutionen, ihre Seitenfolge |
| Typische Frage | Welcher Kanal bringt die meisten Anfragen? | Welche Firma hat sich die Preisseite angesehen? |
| Ergebnis | Berichte und Diagramme | Liste von Firmen mit Besuchen |
| Einwilligung | In der Regel nötig, je nach Einrichtung und Rechtsauffassung | Muss je Einsatz geprüft werden, siehe unten |
| Wer wertet aus | Marketing | Vertrieb und Marketing |
Die Zeile zur Einwilligung ist bewusst vorsichtig formuliert. Ob und wie Sie einwilligen lassen, hängt von Ihrer Einrichtung ab und von Ihrer rechtlichen Einordnung. Eine nüchterne Einordnung finden Sie in Einwilligung oder berechtigtes Interesse: so entscheiden Sie. Das ist keine Rechtsberatung.
Beides zusammen nutzen
Die Werkzeuge ergänzen sich, wenn Sie ein paar Dinge angleichen.
- Gleiche UTM-Benennung. Beide Seiten sollten dieselben Werte für Quelle und Medium sehen. Legen Sie Kampagnen einheitlich an, können Sie später eine Firma in der Besuchererkennung und denselben Kanal in der Webanalyse nebeneinanderlegen. Ein Tool zur Besuchererkennung liest dafür die üblichen UTM-Parameter und Klick-Kennungen aus der Adresse, unabhängig davon, was Google Analytics daraus macht.
- Gleiche Einwilligungskategorie. Hängen beide Skripte an derselben Zustimmung im Cookie-Banner, behandeln Sie Besucher einheitlich. Im Google Tag Manager heißt diese Kategorie meist
analytics_storage. Für die Vorlage von Whovisit gibt es dafür eine Option, siehe Einwilligung im Tag Manager. - Getrennte Zwecke. Führen Sie in der Datenschutzerklärung beide Verarbeitungen getrennt auf: Webanalyse für die Reichweite, Besuchererkennung für das Erkennen von Interesse bei Firmen. Wer beides in einen Absatz mischt, macht es sich und den Lesern schwer.
- Getrennte Auswertung. Die Webanalyse beantwortet „Was funktioniert?“, die Besuchererkennung „Wer interessiert sich?“. Werfen Sie die Fragen nicht in einen Bericht.
Wann was sinnvoll ist
Steht bei Ihnen die Frage im Raum, ob sich eine Kampagne lohnt, nehmen Sie die Webanalyse. Wollen Sie wissen, welche Unternehmen sich für Ihr Angebot interessieren, nehmen Sie die Besuchererkennung. Für viele B2B-Seiten sind beide nützlich, weil sie unterschiedliche Fragen im selben Alltag beantworten.
Bevor Sie sich festlegen, hilft ein Blick auf die Auswahlkriterien in Besuchererkennung vergleichen: 12 Kriterien für die Auswahl. Und wenn Sie nicht wissen, was Sie mit den Ergebnissen anfangen: Kaufinteresse erkennen: welche Seitenaufrufe zählen zeigt, wie Sie eine Firmenliste lesen. Wie sich so ein Bericht exportieren lässt, steht in der Hilfe unter Den Bericht lesen und als CSV exportieren. Einen Überblick über die Grundfrage gibt Welche Firmen besuchen meine Website?.